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Schulgeldordnung

Das Schulgeld beträgt für Anmeldungen ab 1. Januar 2023:

für die Teilnahme am Instrumentalunterricht
- Einzelunterricht (30 min) - monatlich € 76,00
- Einzelunterricht (45 min) - monatlich € 115,00
- Partnerunterricht (2er-Gruppe) (45 min) - monatlich € 59,50
- Gruppenunterricht (45 min) - monatlich € 49,00


Der Unterricht findet ausserhalb der Schulferien einmal wöchentlich statt.

Die Gebühr für ein Leihinstrument der Gitarrenschule
beträgt monatlich € 7,50.

Die Teilnahme an Ensembles ist kostenlos (für Schüler der Gitarrenschule Mannheim).

Für Projekte (z. B. Workshops, Freizeiten), die nicht im regulären Unterrichtsangebot enthalten sind, kann ein gesondertes Entgelt berechnet werden.

Das Schulgeld ist als Jahresgebühr kalkuliert und auf 12 gleiche Monatsraten verteilt - unabhängig von der jeweils tatsächlich erteilten Anzahl von Unterrichtsstunden.


Bei einem Schulgeldrückstand von mehr als 3 Monaten kann das Unterrichtsverhältnis seitens der Gitarrenschule gekündigt werden.


Schulordnung

Ziele und Aufgaben
Die Gitarrenschule hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ergänzend zu den allgemeinbildenden Schulen an die Musik heranzuführen. Vermittelt wird eine musikalische Grundausbildung, auf der der instrumentale Fachunterricht aufbaut. Die Ziele der Gitarrenschule sind die Förderung des Laien- und Liebhabermusizierens, Findung spezifischer Begabung und deren Lenkung durch Ensembles und Spielkreise.

Schuljahr
1) Der Unterricht findet fortlaufend einmal wöchentlich statt. Der Beginn ist (bei freien Plätzen) jederzeit möglich.
2) Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg gilt auch für die Gitarrenschule.

Aufnahme
1) Anmeldungen bedürfen der Schriftform. Sie können nur durch gesetzliche Vertreter erfolgen.
2) Der erste Monat ist ein Probemonat und kostet nur 10 Euro. Zum Ende des Probemonats ist eine Kündigung möglich, ohne dass weitere Kosten anfallen.
Abmeldung
Abmeldungen sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen zu jedem Monatsende möglich. Die Abmeldung muss durch einen gesetzlichen Vertreter in Textform oder persönlich erfolgen.

Unterricht
1) Der Instrumentalunterricht erfolgt im Gruppen- oder im Einzelunterricht. Die Unterrichtsgruppen können auch während des Semesters aus organisatorischen und pädagogischen Gründen verändert werden. Die jeweilige Gebühr ist in der Schulgeldordnung geregelt.
2) Für versäumte Unterrichtsstunden kann kein Ersatz geleistet werden.
3) Bei Erkrankung oder Verhinderung einer Lehrkraft, die länger als zwei Wochen dauert, wird eine Vertretung bestimmt. Ist dies nicht möglich, wird der über zwei Wochen hinausgehende Unterrichtsausfall nachgegeben, bzw. den Erziehungsberechtigten werden die anteiligen Unterrichtsgebühren zurückerstattet.

Schulgeld
Die Schulgeldsätze und die Zahlungsbedingungen sind in einer gesonderten Schulgeldordnung festgelegt. Das Schulgeld ist als Jahresgebühr kalkuliert und auf 12 gleiche Monatsraten verteilt - unabhängig von der jeweils tatsächlich erteilten Anzahl von Unterrichtsstunden.

Leihinstrumente
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können schuleigene Instrumente den Schülern zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entgelte für diese Überlassung ergeben sich aus der Entgeltordnung. Für Schäden an den Instrumenten haften die Entleihenden bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Haftung
1) Für Gegenstände, die die Schüler mitbringen, haftet die Gitarrenschule nicht.
2) Sie haftet auch nicht für Unfälle während des Unterrichts, der Proben und der schulischen Veranstaltungen sowie auf dem Hin- und Rückweg.



 
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